Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper ist möglich

Honorar

WICHTIG

Heilpraktikerleistungen sind Privatleistungen.

Als anerkannte Heilpraktikerin rechne ich meine Behandlungen nach dem gültigen Verzeichnis für Heilpraktiker GebüH
(http://www.heilpraktiker.org/gebuehrenverzeichnis-fuer-heilpraktiker) ab.

Bitte bedenken Sie, dass Sie das Erstattungsverfahren gegenüber Ihrer Versicherung eigenverantwortlich durchführen.

Das Ergebnis des Erstattungsverfahrens lässt den Honoraranspruch der Heilpraktikerin gegenüber dem Klienten unberührt.

Sind Sie privat- oder beihilfeversichert oder haben Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?

Erfragen Sie bitte im Vorfeld, ob Ihre Versicherung bzw. Beihilfestelle therapeutische Hypnose gem. Heilpraktikergebührenverzeichnis übernimmt, bzw. welche Heilpraktikerleistungen übernommen werden.

Gemäß § 4 Nr. 14a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden. Nach der Rechtsprechung des EuGH und BFH sind Heilbehandlungen Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen vorgenommen werden.

 

(Quelle Bundesministerium für Finanzen 19. Juni 2012)

 

Coaching und Entspannungsarbeit fallen unter § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) und sind ebenfalls umsatzsteuerfrei.

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